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   OVG Thüringen, 02.07.2013 - 3 KO 222/09   

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OVG Thüringen, 02.07.2013 - 3 KO 222/09 (https://dejure.org/2013,49324)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 02.07.2013 - 3 KO 222/09 (https://dejure.org/2013,49324)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 02. Juli 2013 - 3 KO 222/09 (https://dejure.org/2013,49324)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorraussetzungen für die bestehende Gefahr asylrelevanter Verfolgung eines im Ausland exilpolitisch tätigen Asylbewerbers aus Vietnam im Falle seiner Rückkehr; Annahme einer Verfolgungsgefahr bei namentlich gekennzeichneter Beteiligung an regimekritischen Internetforen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 28, AsylVfG § 71, VwVfG § 51, AufenthG § 60
    Asylrecht, Nachfluchtgründe, subjektive Nachfluchtgründe, selbstgeschaffene Nachfluchtgründe, Vietnam, Internet, Asylfolgeantrag, Exilpolitik

  • Justiz Thüringen

    § 28 AsylVfG 1992, § 71 AsylVfG 1992, § 51 VwVfG, § 60 AufenthG 2004, Art 5 Abs 3 EGRL 83/2004
    Vietnam: keine Rückkehrgefährdung bei untergeordneter exilpolitischer Betätigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (26)

  • OVG Thüringen, 06.03.2002 - 3 KO 428/99

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Abschiebungsandrohung;

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.07.2013 - 3 KO 222/09
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 6. März 2002 (3 KO 428/99, juris) ausgeführt hat, vollzieht sich die Prüfung eines Asylfolgebegehrens auf drei Ebenen:.

    Zudem fallen die auch während des gerichtlichen Verfahrens kontinuierlich fortgesetzten Aktivitäten des Klägers nicht aus dem Rahmen der ursprünglich geltend gemachten Wiederaufnahmegründe und stellen damit keine jeweils neuen, selbständigen Einzelsachverhalte dar, deren wirksame Geltendmachung die Einhaltung der Dreimonatsfrist hier voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1998 - 9 C 28.97 - , juris; im Einzelnen dazu: Urteil des Senats vom 6. März 2002 - 3 KO 428/99 -, juris).

    Gegen das herrschende Regime gerichtete politische Aktivitäten, auch wenn sie im Ausland entfaltet werden, sind damit dem staatlichen Zugriff eröffnet (vgl. Urteil des Senats vom 6. März 2002 - 3 KO 428/99 - a. a. O.).

    Sich im Ausland aufhaltende Vietnamesen müssen bei einer Rückkehr nach Vietnam mit einer Verfolgung wegen exilpolitischer Betätigungen rechnen, wenn ihre oppositionellen Aktivitäten besonders hervorgetreten, also auffällig geworden sind, ihre Wirkung im Wesentlichen nicht auf das Ausland begrenzt geblieben ist und sie seitens der vietnamesischen Behörden als Ausdruck ernstzunehmender, nicht bloß asyltaktischer Opposition gewertet werden (so im Ergebnis bereits das Urteil des Senates vom 6. März 2002 - 3 KO 428/99 - OVG Lüneburg, Urteil vom 4. Juni 2012 - 9 LB 38/10 -, Urteil vom 7. Juli 2008 - 9 LB 52/06 - OVG Sachsen Anhalt, Urteil vom 10. Januar 2007 - 1 L 349/04 - Hess VGH, Urteil vom 3. September 2003 - 11 UE 1011/01.A - OVG NRW Urteil vom 22. September 2000 - 1 A 2531/98.A - BayVGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - 8 ZB 05.31098 - jeweils zitiert nach juris).

    Insbesondere gibt es keine Anhaltspunkte für eine Reaktion seitens Vietnams auf diese Aktivitäten des Klägers, die - wie etwa die namentliche Kritik exilpolitischen Verhaltens in Zeitschriften der Sicherheitsorgane, z. B. der "CONG AN NAN DAN" (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 6. März 2002 - 3 KO 428/99 -, juris), - den Schluss rechtfertigen könnte, dass das Wirken des Klägers aus Sicht vietnamesischer Behörden als ernstzunehmende, nicht bloß asyltaktische motivierte Opposition gewertet wird.

    Entscheidend sind vielmehr Gewicht und Wirkung der jeweiligen Beiträge (Senatsurteil vom 6. März 2002 - 3 KO 428/99 -, juris).

  • BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97

    Verwaltungsprozeßrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Asylverfahrensrecht - Pflicht

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.07.2013 - 3 KO 222/09
    Auf diese verfahrensrechtliche Vorfrage nach § 71 AsylVfG i. V. m. § 51 VwVfG konnte der Streitstoff auch nicht beschränkt werden, weil das Gericht die Streitsache nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1998 - 9 C 28.97 - BVerwGE 106, 171 = NVwZ 1998, 861) auch im asylrechtlichen Folgeantragsverfahren in vollem Umfang gemäß § 113 Abs. 5 VwGO spruchreif zu machen hat, soweit die Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen gegeben sind.

    Wenn auch die Tatbestandsmerkmale des § 51 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 VwVfG nur jeweils Rechtsvoraussetzungen für das Asylrecht bzw. den Abschiebungsschutz des Folgeantragstellers sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1998 - 9 C 28/97 - und Beschluss vom 24. Mai 2000 - 9 B 144.00 - jeweils zitiert nach juris und Senatsurteil vom 9. Dezember 1999 - 3 KO 401/96 - NVwZ 2000, Beilage Nr. 1, 69), bleibt dennoch systematisch zunächst die Prüfung erforderlich, ob ein erheblicher Folgeantrag vorliegt.

    Zudem fallen die auch während des gerichtlichen Verfahrens kontinuierlich fortgesetzten Aktivitäten des Klägers nicht aus dem Rahmen der ursprünglich geltend gemachten Wiederaufnahmegründe und stellen damit keine jeweils neuen, selbständigen Einzelsachverhalte dar, deren wirksame Geltendmachung die Einhaltung der Dreimonatsfrist hier voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1998 - 9 C 28.97 - , juris; im Einzelnen dazu: Urteil des Senats vom 6. März 2002 - 3 KO 428/99 -, juris).

  • BVerwG, 18.12.2008 - 10 C 27.07

    Ausnahme; Ausnahmefall; Flüchtlingseigenschaft; Folgeantrag; Folgeverfahren;

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.07.2013 - 3 KO 222/09
    Das Bundesverwaltungsgericht führt in seinem Urteil vom 18. Dezember 2008 - 10 C 27/07 - BVerwGE 133, 31 zu den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben aus:.

    Dazu führt das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18. Dezember 2008 - 10 C 27/07 - (BVerwGE 133, 31) aus:.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2000 - A 14 S 2443/98

    Asylfolgeantrag: Darlegungslast für Wiederaufgreifensgründe - Sachlageänderung -

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.07.2013 - 3 KO 222/09
    Alsdann ist auf der nächsten Ebene zu prüfen, ob der berücksichtigungsfähige Sachvortrag insgesamt oder jedenfalls in Teilen schlüssig vorgetragen, mithin geeignet ist, ein Wiederaufgreifen des Verfahrens zu rechtfertigen; dabei genügt schon die Möglichkeit einer günstigeren Entscheidung auf Grund der geltend gemachten Wiederaufnahmegründe (vgl. nur BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. März 2000 - 2 BvR 39/98 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. März 2000 - A 14 S 2443/98 -, juris).

    Nur ein solcher Antrag kann die Pflicht des Bundesamtes zum Wiederaufgreifen des Verfahrens auslösen; folglich hat auch das Gericht im Rahmen seiner Prüfung gemäß § 77 AsylVfG im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung zu beurteilen, ob der Weg in die erneute sachliche Beurteilung des oder der jeweils geltend gemachten Schutzansprüche eröffnet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2000 - 9 C 41.99 - BVerwGE 111, 77 = NVwZ 2000, 940 = InfAuslR 2000, 412 zu § 53 AuslG, OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Februar 1999 - 10 A 10408/98 - und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. März 2000 - A 14 S 2443/98 -, jeweils zitiert nach juris).

  • VG Meiningen, 03.04.2007 - 2 K 20183/06

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrechts; Asyl; Vietnam; exilpolitisch; Internet;

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.07.2013 - 3 KO 222/09
    In Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 3. April 2007 - 2 K 20183/06 Me - wird die Klage abgewiesen.

    Am 31. Juli 2006 hat der Kläger Klage beim Verwaltungsgericht Meiningen (2 K 20183/06 Me) erhoben.

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.07.2013 - 3 KO 222/09
    Sowohl bei der Prüfung des Flüchtlingsschutzes (§ 60 Abs. 1 AufenthG) als auch des subsidiären Schutzes durch die unionsrechtlichen Abschiebungsverbote (§ 60 Abs. 2, 3 und 7 Satz 2 AufenthG) gilt als Prognosemaßstab einheitlich der Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. zur Entwicklung des Wahrscheinlichkeitsmaßstabes im Fall der hier nicht vorliegenden Vorverfolgung: BVerwG, Urteil vom 27. April 2010, - 10 C 5/09 - juris; ThürOVG, Urteil vom 14. Mai 2013 - 2 KO 137/09 -, noch nicht veröffentlicht).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.07.2013 - 3 KO 222/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bilden sie einen eigenständigen und nicht weiter teilbaren, vorrangig vor den verbleibenden nationalen Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 und 3 AufenthG zu prüfenden Streitgegenstand (BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 4.09 -, BVerwGE 136, 360).
  • BVerwG, 24.09.2009 - 10 C 25.08

    Asyl; Flüchtlingseigenschaft; Asylantrag; Folgeantrag; Erstverfahren;

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.07.2013 - 3 KO 222/09
    Schafft ein Ausländer in Kenntnis der Erfolglosigkeit eines oder gar mehrerer Asylverfahren aber einen Nachfluchtgrund, spricht viel dafür, dass er mit diesem Verhalten nur die Voraussetzungen herbeiführen will, um in einem (weiteren) Folgeverfahren seinem Begehren auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft doch noch zum Erfolg zu verhelfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - 10 C 25/08 - juris).
  • BVerwG, 29.09.2011 - 10 C 23.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.07.2013 - 3 KO 222/09
    Entsprechendes gilt auch für die nachrangigen nationalen Abschiebungsverbote aus § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 und 3 AufenthG, die ebenfalls einen einheitlichen und nicht weiter teilbaren Verfahrensgegenstand bilden (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 2011 - 10 C 23.10 - NVwZ 2012, 244).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2010 - 8 A 4063/06

    Antrag eines der Volksgruppe der Amharen und dem orthodoxen Glauben angehörigen

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.07.2013 - 3 KO 222/09
    Bei der Bewertung der Stimmigkeit des Sachverhalts müssen u.a. Persönlichkeitsstruktur, Wissensstand und Herkunft des Ausländers berücksichtigen werden (OVG Münster, Urteil v. 17. August 2010 - 8 A 4063/06.A - juris).
  • OVG Niedersachsen, 16.06.2006 - 9 LB 104/06

    Abschiebung eines vietnamesischen Staatsangehörigen buddhistischer

  • OVG Niedersachsen, 07.07.2008 - 9 LB 52/06

    Bestehen eines Abschiebungsschutzes bei erst nach Ablehnung eines ersten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.01.2006 - 6 A 10761/05

    Exilpolitische Aktivitäten eines aus Indien geflüchteten Sikh für die Babbar

  • VGH Hessen, 03.09.2003 - 11 UE 1011/01

    Vietnam: verneinte Rückkehrgefährdung wegen untergeordneter Exilpolitik

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2006 - 1 L 319/04

    Vietnam: Exilpolitische Betätigung

  • OVG Bremen, 20.07.2006 - 2 A 215/05

    Frage der Bejahung einer Verfolgungsgefahr aufgrund missionarischer Betätigung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2000 - 1 A 2531/98

    Berufung auf das Asylgrundrecht i.S.d Grundgesetzes bei Einreise in die

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2007 - 1 A 10074/06

    Verfahrensrecht, Folgeantrag, Nachfluchtgründe, subjektive Nachfluchtgründe,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.01.2007 - 1 L 349/04
  • OVG Niedersachsen, 04.06.2012 - 9 LB 38/10
  • VGH Bayern, 14.12.2005 - 8 ZB 05.31098
  • BVerfG, 03.03.2000 - 2 BvR 39/98

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines libanesischen Asylbewerbers

  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 41.99

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG;

  • BVerwG, 24.05.2000 - 9 B 144.00

    D (A), Verfahrensrecht, Berufungsverfahren, Abschiebungshindernis, Klageantrag,

  • OVG Thüringen, 09.12.1999 - 3 KO 401/96

    Rechtsmittelverfahren; Rechtsschutzziel; Streitgegenstand; Auslegung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.1999 - 10 A 10408/98
  • VG Meiningen, 27.10.2015 - 2 K 20030/13
    Sie ist nur dann widerlegt, wenn der Asylbewerber den Verdacht aus­ räumen kann, er habe Nachfluchtaktivitäten nach Ablehnung des Erstantrages nur oder aber hauptsächlich mit Blick auf die erstrebte Flüchtlingsanerkennung entwickelt oder intensiviert (ThürOVG, Urt. v. 02.07.2013, 3 KO 222/09, juris, Rn. 37).

    Zudem wurde das Verbreiten politi­ scher Inhalte unter Strafe gestellt, das Strafmaß reicht von der Zahlung eines Bußgeldes bis zu 12 Jahren Haft (ThürOVG, Urt. v. 02.07.2013, 3 KO 222/09, juris, Rn. 70).

    Eine solche kommt aber dann ernstlich in Betracht, wenn Vietnamesische Staatsangehörige mit ihren exilpolitischen Betätigungen besonders hervorgetreten, also auffällig geworden sind, ihre Wirkung im Wesentlichen nicht auf das Ausland begrenzt geblieben ist und sie seitens der vietnamesischen Behörden als Ausdruck ernstzunehmender, nicht bloß asyltaktischer Opposition gewertet werden (Thür OVG, Urt v. 02.07.2013, 3 KO 222/09, juris, Rn. 48, 70; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 04.06.2012, 9 LB 38/10, juris).

    Aus den vorliegenden Quellen ist jedoch nicht erkennbar, dass Rückkehrer allein wegen ihrer im Ausland entfalteten, über das Internet veröffentlichten oppositionellen Aktivitäten Repres­ salien ausgesetzt gewesen sind (ThürOVG, Urt. v. 02.07.2013, 3 KO 222/09, juris, Rn. 74).

    gung im Inland erworben wurde (ThürOVG, Urt. v. 02.07.2013, 3 KO 222/09, juris, Rn. 74 unter Hinweis auf amnesty international, "urgent action" vom 03.10.2012; NZZ vom 26.09.2012, FAZ vom 25.09.2012).

    Es ist nicht davon auszugehen, dass allein die Verbreitung oppositionellen Gedankenguts im Internet von den vietnamesischen Behörden als eine Bedrohung angesehen wird, die für den im Ausland weilenden Urheber im Falle seiner Rückkehr Verfolgung nach sich ziehen wird (ThürOVG, Urt. v. 02.07.2013, 3 KO 222/09, juris, Rn. 74).

    eines Bleiberechts in Deutschland, einordnen könnten (vgl. ThürOVG, Urt. v. 02.07.2013, 3 KO 222/09, juris, Rn. 78).

    Mit diesen Aktivitäten aus dem üblichen Spektrum exilpolitischer Betätigung ist er jedoch nicht in einer solch expo­ nierten Weise in Erscheinung getreten, dass er sich dadurch aus dem großen Kreis der in ver­ gleichbarer Weise exilpolitisch tätigen Vietnamesen hervorgehoben und auch in Vietnam ein gewisses Maß an Bekanntheit erlangt haben könnte (vgl. ThürOVG, Urt. v. 02.07.2013, 3 KO 222/09, juris, Rn. 78).

    Hieraus lässt sich nicht entnehmen, dass der Kläger Aktivitäten ausgeübt hat, die über das regionale exilpolitische Spektrum hinaus bekannt geworden sind und deshalb aus Sicht der vietnamesischen Behörden als ernstzunehmende Gefahr angesehen werden könnten (vgl. ThürOVG, Urt. v. 02.07.2013, 3 KO 222/09, juris, Rn. 79).

    Dies gibt jedoch keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine Reaktion seitens Vietnams auf diese Aktivitäten des Klägers, die den Schluss rechtfertigen könnte, dass das Wirken des Klägers aus Sicht vietnamesischer Behörden als ernstzunehmen­ de, nicht bloß asyltaktisch motivierte Opposition gewertet wird (vgl. ThürOVG, Urt. v. 02.07.2013, 3 KO 222/09, juris, Rn. 79).

    Es ist jedoch nichts dafür ersichtlich, dass diese Veranstaltungen besondere Aufmerksamkeit - etwa in den Medien - auf sich gezogen haben und der Kläger deshalb von den vietnamesischen Behörden als hervortretende exilpoli­ tische Persönlichkeit angesehen werden könnte (vgl. ThürOVG, Urt. v. 02.07.2013, 3 KO 222/09, juris, Rn. 81).

    Angesichts der weiten Verbreitung exilpolitischer Zeitungen und Zeitschriften auch im Internet ist unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen nicht damit zu rechnen, dass veröffentlichte Arti­ kel oder die Redaktionsmitarbeit in einer Exiizeitschrift oder einem Internetforum von den vietnamesischen Behörden als außergewöhnliche regimekritische Aktivität aufgefasst werden (vgl. ThürOVG, Urt. v. 02.07.2013, 3 KO 222/09, juris, Rn. 82).

    Entscheidend sind vielmehr Gewicht und Wirkung der jeweiligen Beiträge (ThürOVG, Urt. v. 02.07.2013, 3 KO 222/09, juris, Rn. 83).

  • BVerwG, 31.01.2014 - 10 B 5.14

    Berücksichtigung von Nachfluchtgründen im Asylfolgeverfahren; Widerlegung der

    Me OVG Weimar - 02.07.2013 - AZ: OVG 3 KO 222/09.
  • VG Würzburg, 10.10.2019 - W 5 K 17.33798
    Maßgeblich für das Risiko einer Bestrafung bzw. administrativer Verfol­ gungsmaßnahmen wegen einer oppositionellen politischen Betätigung ist sowohl der Inhalt als auch der Umfang der erzielten Öffentlichkeitswirkung (vgl. Thüringer OVG, U.v. 2.7.2013-3 KO 222/09 - juris).

    Auch eine namentlich gekennzeichnete Beteiligung an regimekritischen Internetfo­ ren führt ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht zur Annahme einer Verfolgungsgefahr (Thüringer OVG, U.v. 2.7.2013-3 KO 222/09-juris Rn. 74).

  • VG Weimar, 21.03.2023 - 4 K 204/21

    Kein Flüchtlings- oder subsidiärer Schutz, wohl aber ein Abschiebungsverbot bei

    Die Gründe für die drohende Verfolgung sind unter Angabe genauer Einzelheiten und in sich stimmig zu schildern (BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405/89 -, Rn. 8, juris; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 02. Juli 2013 - 3 KO 222/09 -, Rn. 44, juris).
  • VG Weimar, 09.09.2021 - 6 K 1388/18

    Irak: Keine flüchtlingsrelevante Verfolgung vorgetragen; zufälliger

    Der Asylsuchende muss daher seine guten Gründe für eine ihm drohende Verfolgung unter Angabe genauer Einzelheiten und in sich stimmig schildern (BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405/89, Rn. 8 -, zit. nach juris; OVG Weimar, Urteil vom 2. Juli 2013 - 3 KO 222/09, Rn. 44 -, zit. nach juris).
  • VG Meiningen, 28.08.2023 - 5 K 1269/21

    Iran: Kein Flüchtlingsschutz bei geringer, auch (exil-)politischer Betätigung und

    Der Asylsuchende hat seine guten Gründe für eine ihm drohende Verfolgung unter Angabe genauer Einzelheiten und in sich stimmig zu schildern (BVerwG, B. v. 26.10.1989 - 9 B 405/89 - juris, Rn. 8; ThürOVG, U. v. 02.07.2013 - 3 KO 222/09 - juris, Rn. 44).
  • VG Weimar, 07.03.2022 - 7 K 2163/18

    Russische Föderation: Staatlicher Schutz bei Trennung der Mutter von ihren

    Der Asylsuchende hat seine Gründe für eine ihm drohende Verfolgung unter Angabe genauer Einzelheiten und in sich stimmig zu schildern (BVerwG, B. v. 26. Oktober 1989 - 9 B 405/89 - juris, Rn. 8; ThürOVG, U. v. 2. Juli 2013 - 3 KO 222/09 -, juris, Rn. 44).
  • VG Meiningen, 26.10.2017 - 8 K 20813/17

    Asylrecht: Zuerkennung eines Schutzanspruches; die Stadt Herat bietet im Bezug

    Der Asylsuchende hat seine guten Gründe für eine ihm drohende Verfolgung unter Angabe genauer Einzelheiten und in sich stimmig zu schildern (BVerwG, B. v. 26.10.1989 - 9 B 405/89 -, juris, Rn. 8; ThürOVG, U. v. 02.07.2013 - 3 KO 222/09 -, juris, Rn. 44).
  • VG Meiningen, 10.11.2021 - 5 K 221/20

    Iran: Flüchtlingseigenschaft wegen Verfolgung durch iranischen Staat bei

    Er hat seine guten Gründe für eine ihm drohende Verfolgung unter Angabe genauer Einzelheiten und in sich stimmig zu schildern (BVerwG, B. v. 26.10.1989 - 9 B 405/89 -, Rn. 8, juris; ThürOVG, U. v. 02.07.2013 - 3 KO 222/09 - Rn. 44, juris).
  • VG Weimar, 23.08.2021 - 7 K 794/19

    Russische Föderation: Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder

    ber 1989 - 9 B 405/89 - juris, Rn. 8; T h ü r O V G , U. v. 2. Juli 2013 - 3 KO 222/09 - juris, Rn.
  • VG Gera, 14.04.2020 - 4 K 1687/19
  • VG Lüneburg, 11.06.2014 - 1 A 1913/13
  • VG Weimar, 11.07.2023 - 4 K 378/21

    AsylR Türkei: keine landesweite Gruppenverfolgung der Jesiden in der Türkei

  • VG Weimar, 10.06.2022 - 7 K 651/18

    Russische Föderation: Kein Internationaler Schutz bei mangelnder

  • VG Weimar, 21.06.2021 - 7 K 21659/17

    Russische Föderation: Interner Schutz auch für verfolgte Tschetschenen

  • VG Leipzig, 11.03.2019 - 1 K 1713/17
  • VG Weimar, 21.03.2023 - 4 K 68/21

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für einen türkischen Staatsangehörigen:

  • VG Weimar, 22.02.2023 - 4 K 1474/20

    Türkei: Flüchtlingsschutz wegen zugesprochener Unterstützung der PKK durch

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